Sich Hilfe zu holen, zeugt von großer Stärke! Eltern, oder betroffene ältere Jugendliche zeigen Verantwortung, wenn sie sich Unterstützung für ihre psychische Genesung suchen. Psychische Erkrankungen werden nach wie vor in der Gesellschaft größtenteils tabuisiert. Dies führt dazu, dass viele Betroffene/ Eltern von betroffenen Kindern oder Jugendlichen sehr lange warten, bis sie sich an Fachstellen wenden.
Wenn Wut, Trauer, Aggression, Ärger oder andere Gefühle zu lange und zu stark andauern, die Entwicklung ihres Kindes/ Jugendlichen den Eltern Sorge bereitet, oder bestimmte Ereignisse den Alltag zu sehr dominieren, kann es hilfreich sein, eine psychotherapeutische Praxis aufzusuchen. In einem/mehreren Gesprächen lässt sich klären, ob es sich um eine behandlungsbedürftige Störung handelt, die Therapie erfordert, oder um einen Prozess, der lediglich einen Beratungskontext benötigt.
Meiner Haltung entspricht: bei jedem Menschen, der sich motiviert in eine Therapie begibt, ist erst einmal die Chance, seine Selbstwirksamkeit zu entwickeln/verstärken, gegeben. Es gibt Gefühle, die nie komplett verschwinden, mit denen man jedoch im Rahmen einer Therapie lernen kann, umzugehen und seine Lebensqualität deutlich zu verbessern.
Ausbildung zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin bei der DGVT mit dem Schwerpunkt Verhaltenstherapie, Approbation Mai 2011
2014 Abschluss zur Kinderschutzfachkraft nach § 8a SGB VIII
2000-2004 Studium der Erziehungswissenschaften, Soziologie und Psychologie an der WWU Münster
Seit 2019 Tätigkeit in eigener Privatpraxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
2012 – 2014 Tätigkeit in Psychotherapeutischer Praxis
2013 – 2022 Leitung des Jugendhilfeträgers PariSozial gGmbH in Bocholt mit den Bereichen Jugendhilfe, Schulsozialarbeit, Neue Autorität an Schulen, Wegweiser
2006 – 2008 Tätigkeit auf der Station 1 D in der Kinder- und Jugendpsychiatrie Marl-Sinsen
2008-2011 Arbeit als Psychotherapeutin in der Ambulanz des RHAP in Krefeld
2004 – 2019 Tätigkeit als Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaft, sowie Tätigkeit im Ambulant Betreuten Wohnen, Umgangskontakte, Kontrollmaßnahmen nach § 8a
Folgende Störungsbilder bei Kindern/Jugendlichen/jungen Erwachsenen bis zum 21. Lebensjahr können von mir u.a. behandelt werden
Sie vereinbaren ein Erstgespräch mit mir, in dem festgestellt werden kann, ob eine Therapie notwendig und zum gegebenen Zeitpunkt sinnvoll ist und den Prozess einer Therapie transparent darzustellen.
Eine Überweisung vom Kinderarzt/Hausarzt ist nicht erforderlich; stellt sich heraus, dass es sich um eine behandlungsbedürftige Störung handelt, erhalten Sie von mir eine Überweisung für den Kinder-/Hausarzt, damit dieser einen so genannten Konsiliarbericht erstellen kann. Dieser ist zwingend erforderlich vor Aufnahme einer Psychotherapie.
Sollte letzteres der Fall sein, sind weitere max. 4 sogenannte probatorische Sitzungen möglich, um anhand weiterer Exploration und Testungen/ Auswertungen von Fragebögen das weitere Vorgehen abzuklären, z. B. ob eine Kurz- oder Langzeittherapie beantragt werden soll. Je nach Alter der Patient*innen werden entsprechende Bezugspersonensitzungen beantragt.
Patienten ab dem 15. Lebensjahr können eine Psychotherapie auch ohne Einwilligung der Sorgeberechtigten beantragen.
Das wissenschaftlich anerkannte Verfahren, nach dem ich arbeite, ist die Verhaltenstherapie; Elemente der systemischen Familientherapie fließen ebenso mit in die Arbeit ein wie die der Neuen Autorität.
Die Verhaltenstherapie ist sehr lösungsorientiert und geht davon aus, dass bestimmte Verhaltensweisen durch diverse Faktoren erlernt worden sind, diese jedoch überschrieben werden können. Die Patient*innen und ihre Bezugspersonen werden so betrachtet, dass sie in der Lage sind, (wieder) selbstwirksam zu agieren und umzulernen.
In der Regel werden sowohl die probatorischen Sitzungen als auch eine anschließende Therapie, von der Beihilfe und/oder der Privaten Krankenversicherung (hier gibt es unterschiedliche Kontingente für Ambulante Psychotherapie) übernommen. Dies können und sollten Sie im Vorfeld abklären.
Bei Selbstzahler*innen richten sich die Behandlungskosten nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP); eine Sitzung (50 min) kostet momentan 100,55 Euro.